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Fußchirurgie

Hallux valgus

Beim sogenannten Hallux valgus handelt es sich um eine übermäßige Abspreizung des ersten Mittelfußknochens auf dem Boden eines Spreizfußes, der die Großzehe durch verstärkten Muskelzug in Richtung der Kleinzehe nach außen zieht. Menschen mit Spreizfüßen oder mit allgemein laxem Kapselbandapparat sind besonders gefährdet. Andere Ursachen für die Ausbildung eines Hallux valgus sind im rheumatischen Formenkreis und bei neurovaskulären Erkrankungen zu finden. Frauen sind deutlich häufiger betroffen als Männer. In der Regel entwickelt sich aufgrund einer mechanischen Reizung im Schuhwerk auf Höhe des Großzehengrundgelenkes eine druckdolente rote Stelle. Es handelt sich hierbei um einen entzündeten Schleimbeutel. Im weiteren Verlauf kann der Schmerz bis ins Gelenk ausstrahlen und das Gehen und Laufen stark beeinträchtigen. 
Besteht die Fehlstellung über viele Jahre, droht die Ausbildung einer Arthrose einhergehend mit einer zunehmenden Einsteifung des Gelenkes und zunehmende Schmerzhaftigkeit. 

Bei der konservativen Therapie des Hallux valgus handelt es sich im Wesentlichen um eine Reduktion des bestehenden Spreizfußes durch entsprechende Einlagenversorgung, wobei Einlagen mit einer sogenannten retrokapitalen Abstützung, d. h. einer Gewölbeunterstützung im Fußquergewölbe, mit Einlagen, die den Rückfuß stabilisieren, konkurrieren. 

Allgemein gilt es, Schuhe mit niedrigen Absätzen, weichem Leder und breitem Zehenspielraum zu tragen. 

Medikamentös können entzündungshemmende Schmerzmittel Linderung verschaffen. Sollte durch konservative Therapiemaßnahmen keine Besserung eintreten und der Hallux valgus weiter zunehmen, sollte ein korrektiver fußchirurgischer Eingriff durchgeführt werden. 

Ziel des korrektiven Eingriffs ist die normale Stellung des Fußes und die Funktion des Großzehendgrundgelenkes wieder herzustellen. Entsprechend des zu korrigierenden Winkels haben sich hierbei verschieden Therapieverfahren etabliert, die ggf. je nach Ausmaß des Hallux valgus auch in Kombination angewendet werden. Das Großzehengrundgelenk kann hierbei in der Regel erhalten werden.
In einem Spezialschuh ist eine Vollbelastung nach der operativen Versorgung meist direkt möglich. Mit einer Schwellneigung im Vorfußbereich nach der Operation (etwa 6 bis 12 Wochen) ist zu rechnen. 

Die Operation kann auf Wunsch ambulant durchgeführt werden, meist wird jedoch ein stationärer Aufenthalt von 2 bis 3 Tagen empfohlen. 

Hammerzehe/Krallenzehe

Es handelt sich bei der Hammerzehe und Krallenzehe um eine Fehlstellung der Zehen, in der Regel mit einer vermehrten Beugung im Mittelgelenk. Durch den Druck des Knochens unter der Haut kommt es zur Ausbildung von schmerzhaften sogenannten „Hühneraugen“ und entzündeten Schleimbeuteln über den betroffenen Gelenken. 
Eine konservative Therapie ist nur indirekt über eine Einlagenversorgung möglich. Sollte die Situation als dauerhaft störend empfunden werden und ein entsprechender Schuhkonflikt bestehen, sollte die operative Intervention erwogen werden. 

Hierbei wird in der Regel das betroffenen Mittelgelenk versteift. Die Knorpelstrukturen werden reseziert und der Knochen des Mittelgliedes und Grundgliedes plan aufeinander gestellt und das gesamte Konstrukt mit einer Schraube oder einem Draht fixiert. 

Eine sofortige Vollbelastung in einem speziellen Schuh ist möglich. Nach der Operation ist uneingeschränktes Gehen wieder problemlos möglich.

Knick-/Senk-/Spreizfuß

Beim Knick-/Senk-/Spreizfuß, auch Plattfuß genannt, liegt eine Absenkung des Fußgewölbes vor. Hier kippt meistens die Ferse und auch der Vorfuß nach innen. 

Im Kindesalter ist diese Fußform in der Entwicklungsphase des Fußes meist noch physiologisch. Viele Menschen im Erwachsenenalter haben einen schmerzfreien leichten Plattfuß, der keine weitere Therapie erfordert. Beschwerden treten beim Plattfuß häufig bei Entzündungen der das Längsgewölbe stabilisierenden Sehne Tibialis posterior auf. Diese kann im weiteren Verlauf mehr und mehr geschwächt werden, sie kann sogar einreißen. Deformität und die Beschwerden nehmen dann zu. Es kommt zu einer Verkippung der Ferse und nachfolgend zu Beschwerden am Rückfuß. Im weiteren Verlauf der Erkrankung entsteht aus einer anfänglich noch flexiblen Fehlstellung eine rigide feste Fehlstellung mit Knorpelabnutzung der einzelnen Gelenke am Rückfuß. 

Im Kindesalter ist eine Therapie des Plattfußes nur bei ausgeprägten Fehlstellungen und angeborenen knöchernen oder bindegewebigen Verbindungen einzelner Knochen des Rückfußes erforderlich, die das natürliche Aufrichten des Fußes im Wachstumsverlauf verhindern. Der Fuß kann dann durch einen Spacer zwischen dem Sprungbein und dem Fersenbein aufgerichtet werden. Hierfür ist eine kleine ambulante Operation zur Einbringung des Implantates, das im Prinzip einer kleinen Schraube entspricht, notwendig. Die Entfernung dieser Schraube erfolgt nach ca. 2 Jahren. Der Eingriff wird im Fachjargon „Arthrorise“ genannt. Im Jugend- und Erwachsenenalter kann ein symptomatischer Plattfuß durch Einlagen und krankengymnastische Therapie in der Regel gut behandelt werden. 

Liegt ein rigider Plattfuß durch eine knöcherne Verbindung zwischen den Rückfußknochen vor, so ist die Fehlstellung nur durch eine operative Entfernung der Verknöcherung möglich. 

Wenn im Erwachsenenalter eine konservative Therapie des Plattfußes nicht zur Beschwerdefreiheit führt, ist eine genaue Analyse der Fehlstellung unabdingbar, um die richtigen operativen Schritte einleiten zu können. Denn oftmals ist eine Kombination von Weichteileingriffen und knöchernen Korrekturen notwendig, um die Problematik adäquat zu adressieren. Gegebenenfalls muss die geschwächte Sehne Tibialis posterior durch eine Zehenbeugersehne ersetzt werden, damit der Patient selbst wieder aktiv das Fußlängsgewölbe stabilisieren kann. Besteht eine Fersenfehlstellung muss diese knöchern durch eine sogenannte Osteotomie behoben werden. Hierdurch kommt es zu einer Aufrichtung des Längsgewölbes und Aufrichtung sowie Stabilisierung des Rückfußes. Wenn der Patient diese Maßnahmen nicht zu einem frühen Zeitpunkt korrigierend durchführen lässt, kann die Plattfußfehlstellung zu einer schmerzhaften Arthrose im Bereich des unteren Sprunggelenkes führen und dann kann nur durch eine sogenannte Korrekturarthrodese, also eine Versteifung des unteren Sprunggelenkes mit Korrektur der Fehlstellung, eine schmerzarme Belastung des Fußes wiedererlangt werden.

Die Nachbehandlung richtet sich in der Regel nach der durchgeführten operativen Therapie, wobei meist eine Teilbelastung des Fußes von 6 Wochen einzuhalten ist, damit es zu einer knöchernen Einheilung der Korrekturmaßnahmen kommen kann. Anschließend kann der Patient wieder im normalen Schuhwerk vollbelasten. 

Gern beraten wir Sie bei bestehendem Knick-/Senk-/Spreizfuß über die konservativen und operativen Therapiemöglichkeiten. 

Hallux rigidus

Unter einem Hallux rigidus versteht man den Verschleiß des Großzehengrundgelenkes. Die Zerstörung des Knorpels im Großzehengrundgelenk kann zu einer schmerzhaften Bewegungseinschränkung führen, die dem Patienten ein suffizientes Abrollen des Fußes nicht mehr möglich macht. Es werden oftmals Ausweichbewegungen mit vermehrter Außendrehung des Fußes gezeigt. Je nach Ausmaß des Schadens kann zunächst konservativ vorgegangen werden und über eine Einlagenversorgung und Abrollsohlenanfertigung die Problematik unter Kontrolle gebracht werden. 

Bei zunehmendem Leidensdruck ist als minimale operative Maßnahme bei Knochenvorsprüngen, die sich vor allem auf der fußrückenseitigen Ebene befinden, eine sogenannte Cheilektomie möglich. Hierbei wird das Hauptgelenk erhalten und es werden nur störende Knochenvorsprünge entfernt. So kann die Beweglichkeit des Fußes wieder für das Überstrecken des Zehs gewährleistet werden und die Patienten können wieder physiologisch abrollen. 

Sollte dann im weiteren Verlauf das Hauptgelenk auch verschleißen, muss jedoch eine weitere operative Maßnahme in Erwägung gezogen werden. 

Hier bestehen prinzipiell drei operative Versorgungsmöglichkeiten: zum einen die sogenannte Resektionsarthroplastik nach Keller/Brandes, bei der etwa ein Drittel des Großzehengrundgelenks reseziert wird und ein Kapselweichteillappen in den entstehenden Defekt zwischen Köpfen des ersten Mittelfußknochens und des Rests des Großzehengrundgliedes als Puffer eingebracht wird. Diese Maßnahme geht mit einer Großzehenverkürzung einher und birgt das spätere Risiko einer sekundären arthrotischen Veränderung. Der Goldstandard der operativen Hallux-rigidus-Chirurgie ist von orthopädischer Seite die Großzehengrundgelenksversteifung über zwei gekreuzt eingebrachte Schrauben und/oder ein kleines Metallplättchen. 

Alternativ kann eine prothetische Versorgung des Großzehengrundgelenkes in Erwägung gezogen werden. Das hat den Vorteil, dass die Beweglichkeit im Großzehengrundgelenk erhalten bleibt oder nahezu erhalten bleibt. Allerdings besteht das Risiko einer Lockerung der Prothese. 

Diese Alternativen gilt es, dem Patienten entsprechend näher zu bringen und mit ihm individuell zu entscheiden, welches das geeignete Verfahren ist.

Arthrose oberes/unteres Sprunggelenk

Die Arthrose des oberen/unteren Sprunggelenks stellt im Vergleich zur Arthrose des Knie- und Hüftgelenks eine seltene Erkrankung dar. Die Arthrose kann entweder anlagebedingt auftreten oder aber posttraumatisch, d. h. nach einem Unfall. Die Arthrose kann isoliert im oberen oder unteren Sprunggelenk sowie kombiniert auftreten. 

An konservativen Maßnahmen haben sich Einlagenversorgung, das Tragen von weichen Schuhen ggf. mit Pufferabsätzen sowie eine medikamentöse Therapie ggf. auch intraartikulär etabliert.Bei isoliertem Verschleiß des unteren Sprunggelenks verbleibt als operative Maßnahme lediglich die Versteifung des unteren Sprunggelenkes. Dies geschieht über Schrauben. Hierbei werden die relevanten Knochenstrukturen (das Fersenbein und der sogenannte Talus) im gelenktragenden Anteil entknorpelt und das Ganze über Schrauben verbunden. Beim Gehen auf ebener Erde sieht man einem Patienten mit versteiftem unteren Sprunggelenk die operative Versorgung nicht an. Lediglich beim Hinuntersteigen einer Treppe und auf unebenem Grund lässt sich ggf. erkennen, dass hier eine operative Versorgung durchgeführt wurde. 

Ist das obere Sprunggelenk verschlissen und die konservativen Therapiemaßnahmen sind ausgeschöpft, konkurrieren zwei Verfahren miteinander.
Das obere Sprunggelenk ist für das Heben und Senken im Sprunggelenksbereich verantwortlich. Prinzipiell kann auch das obere Sprunggelenk versteift werden oder es kann eine prothetische Versorgung erwogen werden. Bezüglich der prothetischen Versorgung muss die Indikation sauber gestellt werden. Voraussetzung für eine prothetische Versorgung ist eigentlich eine noch gute Beweglichkeit vor der operativen Intervention. Die prothetische Versorgung sollte eher beim älteren Menschen erwogen werden. Insgesamt ist festzuhalten, dass mit den Prothesen, die zur Verfügung stehen, weniger Erfahrungen bestehen als bei der prothetischen Versorgung des Hüft- und Kniegelenks. In Deutschland werden etwa 1.500 bis 2.000 prothetische Versorgungen am Sprunggelenk pro Jahr durchgeführt.  Mehr als 300.000 prothetische Versorgungen pro Jahr betreffen Hüft- und Kniegelenke. 
Die Prothesen haben eine kürzere Standzeit als an Hüft- und Kniegelenken, sodass das Für und Wider mit dem Patienten sehr gut besprochen werden muss. Prinzipiell führen wir solche Versorgungen prothetischer Art am Sprunggelenk durch, unsererseits wird jedoch die Versteifung im oberen Sprunggelenk insbesondere beim noch jungen und arbeitenden Patienten, aber auch bei Patienten mit bereits bestehender hochgradiger Bewegungseinschränkung favorisiert. 

Die Versteifung beinhaltet ein Entknorpeln der Schienbeingelenkfläche und ein Entknorpeln der Gelenkfläche des sogenannten Talus. Beide Gelenkflächen werden dann in Neutralstellung des Fußes aufeinandergestellt und das Ganze wird miteinander über Schrauben- und Plattensysteme verbunden. Bei einem schlechten Allgemeinzustand der Weichteile und insbesondere in einer posttraumatischen Situation verwenden wir als einzige Klinik im Bonner Raum im Erwachsenenbereich das Verfahren nach Ilizarov. Mit desem wird die höchste Rate an Fusionen am oberen Sprunggelenk erzielt.

Chronische Achillessehnenentzündung

Bei der sogenannten chronischen Achillodynie kommt es durch Fehlbelastung oder Überbelastung zu einer Entzündung der Achillessehne und der umliegenden Gewebestrukturen. Bei immer wieder aufflackernder Entzündungssituation kann sich diese Situation recht schnell chronifizieren und nur über ein spezielles Behandlungsregime kann die Situation wieder dauerhaft beruhigt werden. 

Eine spezielle Krankengymnastik mit Dehnung der oftmals verkürzten Wadenmuskulatur gepaart mit weiteren konservativen Therapiemaßnahmen wie lokaler Kryotherapie, Stoßwellenbehandlung bis hin zu Injektionen mit körpereigenen Wachstumsfaktoren ist nötig. 

Mechanische Ursachen für die chronische Achillodynie wie die sogenannte Haglundferse müssen röntgenologisch und ggf. kernspintomografisch ausgeschlossen werden. Sollte bereits Sehnengewebe zentral abgestorben sein, muss dieses operativ aus der Sehne herausgeschält werden, um die Entzündung unter Kontrolle zu bringen und einem späteren Riss vorzubeugen. In der Regel lässt sich die Situation jedoch mit konservativen Therapiemaßnahmen unter Kontrolle bringen. Hierzu gehört es ggf., zukünftig auf Sportarten mit häufigem Richtungswechsel und starken Stoßbelastungen sowie ruckartigen Belastungsspitzen zu verzichten.

Morton Neurinom

In der Regel zwischen der dritten und vierten Zehe, gelegentlich aber auch zwischen der zweiten und dritten Zehe, kann es durch einen ungünstigen Verlauf der Nerven in dieser Region zur Ausbildung eines schmerzhaften Nervenknotens, einem sogenannten Neurom, kommen. Dies führt insbesondere unter Belastung zu starken Schmerzen. Kernspintomografisch lassen sich die Knotenverdickungen gut nachweisen.

Die konservativen Behandlungsmöglichkeiten sind eher begrenzt. Es können Testinjektionen durchgeführt werden und über Ganganalysen ggf. die Einlagenversorgung optimiert werden bzw. eingeleitet werden. 

Versagen diese Maßnahmen, muss der Nerv mikrochirurgisch freigelegt und der Nervenknoten entfernt werden. Danach findet sich im Bereich der betroffenen Zehen eine in der Regel nicht störende Gefühlsminderung, da die betroffenen sensiblen Nervenfasern reseziert wurden. Der Schmerz ist jedoch auch verschwunden, sodass die operative Intervention bei nachgewiesenem Morton Neurinom als Verfahren der Wahl in der Behandlung anzusehen ist. 

Diabetisches Fußsyndrom

Etwa 15 Prozent der Diabetiker entwickeln im Laufe ihres Lebens infolge ihrer Erkrankung schmerzlose, schlecht heilende Wunden an den Füßen. Dieses Risiko betrifft ca. eine Million Menschen in Deutschland. 

Im Rahmen eines nicht oder nur unzureichend kontrollierten Diabetes mellitus mit dauerhaft oder immer wiederkehrend zu hohem Zuckerspiegel kommt es durch die Zuckerablagerung zu chronischen Schädigungen vieler Organsysteme, wobei für die Ausbildung des Diabetischen Fußsyndroms zwei Schädigungen entscheidend sind:

  • die Ausbildung einer diabetischen Neuropathie einhergehend mit einer Reduktion der Schmerzempfindung am Fuß, sodass auch zum Teil große und tiefe Wunden nicht wahrgenommen werden können
  • die sogenannte diabetische Angiopathie, bei der es zu einer Schädigung großer und kleiner Gefäße und der Regulation des Gefäßtonus' mit lokalen bzw. flächenhaften Durchblutungsstörungen der Extremitäten kommt 

Allgemein sollten Menschen mit einer Diabeteserkrankung Wert auf eine gute Hautpflege legen. Täglich müssen die Füße begutachtet werden und es bedarf einer guten Nagel- und Schwielenpflege. 

Als Maßnahmen zur Vorbeugung des Diabetischen Fußsyndroms werden folgende Maßnahmen empfohlen:

  • täglich die Füße genau ansehen und auf Verletzungen sowie Druckstellen überprüfen
  • täglich die Füße waschen
  • die Füße gut trocknen, insbesondere in den Zehenzwischenräumen
  • die Haut eincremen,um Risse zu vermeiden 
  • die Zehennägel feilen, nicht schneiden
  • bequeme, weiten und weiche Schuhe tragen
  • möglichst Lederschuhe tragen, keine Gummi- und Turnschuhe (Schweißbildung)
  • Baumwollstrümpfe ohne drückende Naht tragen
  • täglich Strümpfe wechseln
  • Füße nicht großer Hitze aussetzen 
  • Vorsicht beim Barfußlaufen

Bei Auftreten von Wundheilungsstörungen sollten sich betroffene Patienten an ein auf die Behandlung des Diabetischen Fußsyndroms spezialisiertes Team wenden. Es existieren Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Wundheilung und Wundbehandlung bzw. der Deutschen Diabetesgesellschaft zur Behandlung des Diabetischen Fußsyndroms, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen. In einem Wundbehandlungsteam arbeiten wir zusammen mit dem Hausarzt des Patienten, dem Diabetologen des Patienten und einer Wundmanagerin sowie einem Orthopädieschuhtechniker und Podologen. 

Sollten die konservativen Therapiemaßnahmen nicht ausreichend sein, werden wir chirurgisch aktiv und besprechen das entsprechende Vorgehen detailliert mit Ihnen.